Arbeitszimmer mit Ausblick ? Änderung der Rechtsprechung

Arbeitszimmer mit Ausblick ? Änderung der Rechtsprechung

Arbeitszimmer mit Ausblick ? Änderung der Rechtsprechung

Arbeitszimmer mit Ausblick ?

Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zugunsten der Steuerpflichtigen: beide Ehegatten dürfen Arbeitszimmer in der Steuererklärung berücksichtigen

Nutzen beide Ehegatten ein Arbeitszimmer konnten sie bisher beide gemeinsam das Arbeitszimmer nur bis zu einer Höhe von 1.250 Euro berücksichtigten.

Nun hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen vom 15. Dezember 2016 VI R 53/12 und VI R 86/13 erneut zum Thema Arbeitszimmer urteilen müssen. Dabei hat es seine bisherige Rechtssprechung aufgeben.

Unter den allgemeinen geltenden Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers können Ehepartner die Kosten des Arbeitszimmers jeweils mit bis zu 1.250 Euro in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Pressemitteilung Nr. 13/2017 des Bundesfinanzhofs vom 22.02.2017 zu zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 15.02.2017 (VI R 53/12; VI R 86/13)

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