Kanzlei

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ÜBER UNS

Ihr Steuerberater im Rheinland, die Global Steuerberatungsgesellschaft mbH, wurde 1979 gegründet als Nachfolger der „Gesellschaft zur Betriebsberatung im Einzelhandel e.V.“.

 

Wir sind ein Unternehmen mit langer Geschichte und Tradition, dass sich dem Fortschritt der Technik und den Bedürfnissen unserer Mandanten anpasst.

Geschäftsführung

Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist seit Juni 2017:

 

Diplom Volkswirt

André Hintz

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

 

Wir, der Steuerberater im Rheinland, sind ein kompetenter Partner in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und prüfungsrelevanten Fragen für Privatpersonen und Unternehmen jeder Rechtsform und jeder Größe.

 

Wir haben unsere Tätigkeit vor allem auf die Notwendigkeiten und Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen ausgerichtet.

Fortbildung

Als Mitarbeiter beschäftigen wir in unserer Gesellschaft ausschließlich Fachkräfte, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet über eine umfassende Ausbildung verfügen. Dem Anspruch unserer Mandanten entsprechend setzt sich unser Team derzeit aus einem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer und Steuerfachangestellten zusammen, die sich laufend über die neuesten steuerlichen Entwicklungen informieren.

 

Wegen des ständigen Wandels in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist für uns eine permanente Fortbildung eine unabdingbare Voraussetzung für eine qualifizierte und umfassende Beratungsleistung. Dies gewährleisten wir durch ständige externe Schulungsmaßnahmen sowie durch ein hohes Maß an interner Kommunikation.

 

Wir sind Mitglied im Steuerberater-Verband e.V. Köln.

Wirtschaftsprüfung

Der Bereich Wirtschaftsprüfung wird von der verbundenen Kanzlei „André Hintz Steuerberater / Wirtschaftsprüfer“ in Wesseling-Berzdorf betreut.

 

Im Fokus stehen freiwillige und gesetzliche Prüfungen von Jahresabschlüssen mittelständischer Unternehmen und Konzerne. Des Weiteren werden Sonderprüfungen, z.B. nach EEG, KWKG oder MabV angeboten.

Steuerberatervergütungsverordnung

Unsere Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung.

Nach § 4 StBVV weisen wir darauf hin, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.

Die Gebühr für eine Erstberatung übersteigt nach § 21 Abs. 1 StBVV nicht 190,- Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.