Meisterbonus ist kein steuerpflichtiges Einkommen Das Finanzgericht

Meisterbonus ist kein steuerpflichtiges Einkommen Das Finanzgericht

Meisterbonus ist kein steuerpflichtiges Einkommen Das Finanzgericht

Meisterbonus ist kein steuerpflichtiges Einkommen

Das Finanzgericht München (Urt. v. 30.05.2016, 15 K 474/16) hat entschieden, dass ein Meisterbonus, hier vergeben vom Freistaat Bayern, nicht unter die sieben Einkunftsquellen subsumiert werden kann.

Des Weiteren mindert der Meisterbonus nicht die Werbungskosten oder die Betriebsausgaben des Empfängers, die er als Fortbildungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Insbesondere diente die Fortbildung nicht dem Erwerb des Meisterbonus sondern innerhalb des gewählten Berufs weitere Qualifikationen zu erlangen, um berufliche Erfolge zu erzielen. Insofern besteht zwischen dem Meisterbonus und der Fortbildung kein Veranlassungsverhältnis und die Kosten der Fortbildung werden nicht gemindert um den Meisterbonus.

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