Neulich beim Steuerberater: Einmal Unternehmen verkaufen, bitte!

Neulich beim Steuerberater: Einmal Unternehmen verkaufen, bitte!

Neulich beim Steuerberater: Einmal Unternehmen verkaufen, bitte!

Neulich beim Steuerberater:

Einmal Unternehmen verkaufen, bitte!

Herr Klingelhofer plant, ein Unternehmen mit dem Ziel der baldigen Weiterveräußerung zu gründen. Nun überlegt er, welche Rechtsform er für die Firma in Gründung wählen soll. Um sich hierbei Klarheit zu verschaffen, diskutiert er das Vorhaben mit seinem Steuerberater.

„Welche Rechtsform nehme ich am besten für meine Unternehmung, wenn ich dieses in 5 Jahren mit viel Gewinn wiederverkaufen möchte?“

Der Steuerberater weiß sofort Rat: „Deinem Ziel entsprechend, die Gesellschaft in einer Handvoll Jahren gewinnbringend zu veräußern, rate ich dir eine GmbH & Co. KG zu gründen.“

„Dann müsste ich doch aber zwei Gesellschaften gründen. Macht das wirklich Sinn“, überlegt Herr Klingelhofer laut?

„Ja. Denn der Käufer kann seinen Kaufpreis schneller steuerlich geltend machen. Das ist ein großer Vorteil. Bei einer GmbH müsste er erst die Anteile wiederverkaufen, um ein steuerliches Plus zu erzielen. Bei einer KG erwirbt er keine Anteile, sondern die Wirtschaftsgüter“, erklärt ihm sein Steuerberater.

Herr Klingelhofer stutzt: „Das verstehe ich nicht.“

Der Steuerberater vertieft seine Ausführungen: „Also das Ganze verhält sich so. Anders als bei der Rechtsform GmbH kauft man bei einer KG die Vermögenswerte. Das sind z.B. Möbel, offene Forderungen, das Bankguthaben – natürlich abzgl. der bestehenden Schulden. Ist der Kaufpreis höher als das reine Nettovermögen, zahlt der Käufer einen sogenannten Geschäfts- oder Firmenwert. Diesen Wert kann dein Käufer 15 Jahre lang abschreiben. Dadurch genießt er einen beachtlichen steuerlichen Vorteil…“

„Ok. Aber was habe ICH davon?“ wirft Herr Klingelhofer unruhig ein.

„Du kannst diesen Steuervorteil bei den Preisverhandlungen gut nutzen und erzielst somit einen höheren Verkaufspreis“, ergänzt der Steuerberater sachlich.

Etwas entspannter aber immer noch mit Fragezeichen im Gesicht fragt Herr Klingelhofer weiter: „Bedeutet das nicht, dass ich beide Gesellschaften verkaufen muss?“

Sein Steuerberater trinkt einen Schluck Wasser und antwortet: „Nein. Denn diesen Prozess kannst du ebenfalls optimieren. Bei der Unternehmensgründung bringst du einfach die GmbH in die KG ein. Somit verkaufst du dann nur noch eine Gesellschaft – die KG.“

Sichtlich entspannt bedankt sich Herr Klingelhofer bei seinem Steuerberater für die umfassende Beratung.

„Hört sich nach einer guten Lösung an!“

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