Neulich beim Steuerberater: Per Offenbarungserleichterungen selbstbestimmt mit

Neulich beim Steuerberater: Per Offenbarungserleichterungen selbstbestimmt mit

Neulich beim Steuerberater: Per Offenbarungserleichterungen selbstbestimmt mit

Neulich beim Steuerberater:

Per Offenbarungserleichterungen selbstbestimmt mit unternehmerischen Daten umgehen

Es ist wieder soweit. Das Netzwerktreffen der aktiven Wirtschaftsjunioren findet statt, auf dem junge Unternehmer sowie Führungskräfte regelmäßig wichtige wirtschaftliche Fragen erörtern und sich kontakten. Ben, der eine Personengesellschaft leitet trifft auf Gregor mit seiner Kapitalgesellschaft.
“Na dir scheint es mit deinem Unternehmen sehr gut zu gehen was?”, eröffnet Ben mit einem Café in der Hand das Gespräch.
“Wie kommst du darauf?”, fragt Gregor freundlich lächelnd zurück.
Sein Gesprächspartner legt die Karten auf den Tisch, als er etwas leiser antwortet: “Ich habe im Unternehmensregister gesehen, dass du im letzten Jahr einen satten Gewinn erzielt hast.”
Gregor zeigt sich überrascht: “Wie? … wo hast du das denn gesehen?”
“Wie ich gerade sagte – im Unternehmensregister. Dort müssen doch alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ihren Jahresabschluss veröffentlichen oder hinterlegen.”, erklärt ihm Ben.
“Ah. Verstehe. Das heißt ich kann deinen Jahresabschluss dort auch finden?!”, vertieft der Kapitalgesellschafter die informative Unterhaltung weiter.
Ben macht eine vielsagende Geste: “Ja und nein. Du findest meinen Jahresabschluss in komprimierter Form vor. Tja und was den Gewinn angeht – so müsstest du dir schon einiges einfallen lassen, um diesen zu ermitteln.”
“Aber, das ist doch unfair!”, wirft Gregor aufgeregt ein.
“Mein Freund, das geht bei dir auch.” beschwichtigt ihn Ben und fügt schnell hinzu: “Du brauchst einfach einen guten Steuerberater wie meinen. Er nutzt für mich alle Offenbarungserleichterungen, die es gibt. So nennt sich das nämlich. Mein Jahresabschluss wird nur hinterlegt. Das bedeutet, andere können diesen nicht direkt kostenlos einsehen, sondern müssen ihn entgeltlich erwerben. Und wenn meine Personengesellschaft wächst, kann mit mit der Gründung einer zweiten Firma versuchen, die Offenbarungserleichterungen weiter effektiv anzuwenden.”
Gregor bedankt sich für die wertvollen Infos und bittet seinen neuen Netzwerkpartner um die Kontaktdaten seines Steuerberaters.

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