04 Jul Verluste bei Kapitalgesellschaften doch nutzbar Das Bundesverfassungsgericht
Verluste bei Kapitalgesellschaften doch nutzbar
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Wegfall der Verlustvorträge beim Wechsel von Gesellschaftern mit mehr als 25 % aber weniger als 50 % der Anteile an Kapitalgesellschaften nicht ausreichend begründet war (§ 8c Satz 1 KStG a.F).
Deshalb war diese Regelung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar und der Gesetzgeber muss nun eine neue Regelung rückwirkend ab den 01.01.2008 bis zum 31.12.2015 schaffen.
Offen bleibt die Frage, was passiert wenn mehr als 50 % der Anteile übertragen wurden. Hierzu äußerte sich das Gericht nicht, aber ein weiteres Verfahren ist anhängig. Steuerbescheide sollten in diesen Fällen offen gehalten werden.
BVerfG, Beschl. v. 29.03.2017, 2 BvL 6/11, DStR 2017, S. 1094
Foto Pixilio | Author: Bernd Christian Gassner