Neues zum Thema Arbeitszimmer: Wenn ein selbstgenutzes

Neues zum Thema Arbeitszimmer: Wenn ein selbstgenutzes

Neues zum Thema Arbeitszimmer: Wenn ein selbstgenutzes

Neues zum Thema Arbeitszimmer:

Wenn ein selbstgenutzes Wohngebäude innerhalb der Spektulationsfrist verkauft wird, bleibt das steuerfrei. Was ist aber wenn ein Arbeitszimmer in den Steuererklärungen geltend gemach wird ? Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Steuerfreiheit auch für das Arbeitszimmer gilt. Natürlich wird das Verfahren jetzt beim Bundesfinanzhof fortgeführt. Es bleibt spannend, wäre aber ein sehr positives Urteil für die Steuerpflichtigen.

FG Köln Urteil vom 20.3.2018 (8 K 1160/15)
BFH Aktenzeichen IX R 11/18
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