Neulich beim Steuerberater: Das Labyrinth der Studienkosten

Neulich beim Steuerberater: Das Labyrinth der Studienkosten

Neulich beim Steuerberater: Das Labyrinth der Studienkosten

Neulich beim Steuerberater:

Das Labyrinth der Studienkosten

Nach Feierabend treffen sich fünf Studenten in ihrer Lieblings-Bar. Mit einem Bierchen in der Hand wird besonders ein Thema hitzig diskutiert. Anfallende Studienkosten sollen steuerlich geltend gemacht werden.

Es gibt für jeden Fall eine eigene Lösung. Soviel haben die fünf bereits herausgefunden. Doch sie wollen es ganz genau wissen. Deshalb hat einer der Studenten für diesen Abend einen Zoom Video Termin mit seinem Steuerberater ausgemacht und klingelt bei diesem durch:

“Guten Abend! Danke dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Wir haben uns schon ins Thema eingelesen. Aber so richtig schlau sind wir nicht geworden. Können Sie Licht ins Dunkle bringen?”, formuliert Nico Wissmann seine Frage.

“Ich grüße Sie, Herr Wissmann. Lassen Sie uns doch mit Ihnen anfangen. Sie haben soweit ich weiß aktuell keine Einkünfte und studieren zum ersten Mal. Ist das richtig?”, fragt sein Steuerberater zurück.

“Ja das stimmt!”

“Dann können Sie Ihre Studienkosten nur als Sonderausgaben nicht als Werbungskosten geltend machen. Sie könnten aber Ihre Steuererklärung abgeben und Einspruch einlegen mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren…”, erklärt sein Steuerberater, als ihn Herr Wissmann einen Ticken zu früh versehentlich unterbricht.

“Verfahren? Was denn für ein Verfahren?”

Der Steuerberater erläutert weiter: “Die Angelegenheit, wie Studienkosten in der Steuererklärung behandelt werden, ist noch ein laufendes Verfahren beim Bundesfinanzhof. Vielleicht können Sie nach dem Urteil mehr aus Ihren Studienkosten herausholen.“

“Ok danke Ihnen! Wie sieht es denn aus, wenn man das erste Mal studiert, aber einen Minijob hat?”, erkundigt sich Herr Wissmann weiter.

”Bei diesem Sachverhalt gilt dieselbe Antwort wie in Ihrem Fall. Da der Minijob ja sowohl steuer- wie auch sozialabgabenfrei für ihn ist. Welche Sachlage haben Sie noch?”, treibt der Steuerberater das Gespräch voran.

Herr Wissmann bespricht sich kurz in der Runde: “Äh einer meiner Studienfreunde hat einen Studentenjob und verdient schon 9000 Euro. Auch er studiert erstmalig.”

“Hier ist es auch nicht mit einem Verlustvortrag zu rechnen. Denn jeder Steuerpflichtige darf ohne Steuern zu zahlen 9000 Euro verdienen. Also spielt es auch keine Rolle, ob die Studiengebühren Werbungskosten oder Sonderausgaben sind.”, wird dem Studenten erklärt.

Das Rattern der Gedankenmühlen ist deutlich zu hören.

Schnell fügt Herr Wissmann hinzu, dass er noch zwei Fälle habe: “Einer unter uns hat eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann. Wie handhaben wir das?”

“In diesem Beispiel können die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hat Ihr Studienkollege keine Einnahmen, werden die Verluste festgestellt uns ins neue Jahr vorgetragen. Soabld es Einkünfte gibt, werden die dann im ersten Jahr verrechnet. Das wirkt sich in der Regel als Steuererstattung aus.”, gibt der Steuerberater bekannt.

Herr Wissmann lächelt: “Das klingt gut. Und dann haben wir noch unseren Rettungssanitäter, der 3 Monate lang die Ausbildung absolvierte.“

Der Steuerberater sagt, dass dies leider nicht ausreiche: “Um die Studienkosten als Werbungskosten geltend zu machen, muss die Ausbildung mindestens 12 Monate andauern, 20 Wochenstunden betragen. Außerdem muss ein Lehrplan vorliegen, der gegebenenfalls eine Abschlussprüfung beinhaltet. Tut mir leid, hier bleibt nur die Steuererklärung abzugeben und Einspruch mit Hinweis auf das laufende Verfahren zulegen.”

“Schade. Ist alles aber ganz schön kompliziert”, entgegnet Herr Wissmann.

Sein Steuerberater lächelt leicht amüsiert: “Naja dafür haben Sie ja mich! Melden Sie sich wieder, wenn Sie weitere Fragen haben. Ansonsten wünsche ich und ihrer Runde einen schönen Abend.”

Die fünf Studenten bedanken sich für die ausführlichen Erläuterungen.

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