Neulich beim Steuerberater: Irrpfade im Umgang mit

Neulich beim Steuerberater: Irrpfade im Umgang mit

Neulich beim Steuerberater: Irrpfade im Umgang mit

Neulich beim Steuerberater:

Irrpfade im Umgang mit einer GbR

Herr Engel und seine Freundin sind in Gründerlaune. Taufrisch haben sie gerade ihre eigene kleine GbR gegründet. Natürlich gilt es jetzt, die Ideenküche anzukurbeln und das Geplante umzusetzen. Viel muss nun angeschafft und bezahlt werden, so auch u.a. die Steuern. Herr Engel hat sich eine pragmatische Lösung überlegt, die er in einem Gespräch mit seinem Steuerberater nun vertiefen will.

“Für unsere frisch gebackene Unternehmung haben wir ein paar Sachen zu bezahlen. Dafür müssten wir uns jetzt Lohn auszahlen. Wie genau läuft das bei einer GbR?”, widmet er sich fragend an seinen Steuerberater.

Dieser schüttelt energisch den Kopf, als er antwortet: “Das läuft gar nicht. Denn Ihre GbR ist eine Personengesellschaft. Daher können sich die zur GbR zugehörigen Gesellschafter keinen Lohn auszahlen.”

Herr Engel versteht Bahnhof. “Und wieso nicht?”, forscht er weiter nach.

Sein Steuerberater holt zu vertiefenden Erläuterungen aus: “Also bei einer Personengesellschaft besitzt niemand Gesellschaftsanteile. Vielmehr hält jeder Gesellschafter an jedem einzelnen Vermögensgegenstand Anteile. So auch an der Kasse und der Bank. Aber ebenso gehören jedem Gesellschafter anteilig die existierenden Schulden.”

“Na dann kann ich mir doch aus dem Kassen-Pott die Gelder herausnehmen, oder?”, will Herr Engel wissen, der den Fall schon fast als geklärt betrachtet.

Schnell bremst ihn der Steuerberater mahnend. “Das würde ich an Ihrer Stelle eher nicht tun. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie als Gesellschafter gemeinsam entscheiden, wieviel Geld jeder von Ihnen grundsätzlich entnehmen darf und wieviel Geld auf jeden Fall in der Kasse verbleiben sollte. Wichtig ist darauf zu achten, dass immer genügend Liquidität für Ihre GbR übrig ist.”

Die Euphorie von Herr Engel schrumpft merklich. “Ja aber…wer bezahlt denn jetzt die Steuern?”


”Das verhält sich unterschiedlich. Erst einmal ist Ihre GbR dafür verantwortlich, sowohl Umsatzsteuer als auch Gewerbesteuer zu zahlen. Gibt es einen Jahresüberschuss wird dieser dann allerdings persönlich den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und wird in der jeweiligen eigenen Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Jeder muss seine Einkommensteuer selber zahlen. Diese ist übrigens auch zu bezahlen, wenn Sie kein Geld bekommen sollten.
Es wäre gut, wenn Sie im Gesellschaftsvertrag genau regeln, ob sich die Gesellschafter Ihrer GbR für Steuerzahlungen überhaupt Geld entnehmen dürfen, z.B auch für den Fall, wenn der Jahresüberschuss in der Gesellschaft bleiben soll.”, gibt der Steuerberater zu bedenken.

“Ich glaube, da haben wir wohl noch Klärungsbedarf.”, gibt Herr Engel jetzt etwas vorsichtiger zu.

Mit diesen Worten bedankt er für die gute Beratung und beruft kurzerhand ein Treffen mit allen Gesellschaftern der noch jungen GbR ein.

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